Initiative Basel-Landschaft | Tempo 30 Nein
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Grundanliegen

Kantonale Volksinitiative
Tempo 30 vors Volk!

Immer mehr Gemeinden im Baselbiet wollen aus Lärmschutzgründen Tempo 30 auch auf Hauptstrassen. Aber es gibt bessere Methoden für den Schutz der Anwohnenden wie z.B. lärmarme Beläge oder Schallschutzfenster. Der Kanton soll erst alle anderen Massnahmen umsetzen, bevor er Tempo 30 auf Hauptstrassen mit Auswirkungen für alle Verkehrsteilnehmenden anordnet. Tempo 30 soll «Ultima Ratio» werden – die letztmögliche Massnahme. Ausserdem fehlt das demokratische Prinzip: Die Stimmbevölkerung der Gemeinde soll selbst bestimmen können, ob sie Tempo 30 auf ihren Hauptstrassen wünscht. Die formulierte Gesetzesinitiative will:

 

  • Tempo 30 als letzte Massnahme (Ultima Ratio)

  • Die Stimmberechtigten der Gemeinde sollen darüber entscheiden

Argumente
Strassennetzhierarchie

Es ist sinnvoll, eine getrennte Geschwindigkeitsregelung für Hauptverkehrsstrassen und Nebenstrassen sicherzustellen, um die Funktionalität des Netzes zu gewährleisten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Verkehr unkontrolliert auf Nebenstrassen ausweicht. Deshalb braucht es die Unterscheidung zwischen siedlungsorientierten und verkehrsorientierten Strassen. 

Mehr Schadstoffausstoss

Da die heutigen Motoren nicht für die Durchschnittsgeschwindigkeit 30 sondern für Tempo 50 gebaut sind, haben sie einen grösseren Ausstoss bei niedrigen Geschwindigkeiten. 

Zeitverlust für den Öffentlichen Verkehr

Durch Tempo 30 wird der ÖV ausgebremst. Das ist ärgerlich und hat dann Folgen, wenn zum Beispiel der Anschluss verpasst wird. Auch sonst müssen die Passagiere mehr Zeit einplanen, weil der Weg verlängert wird. Dazu kommen Kosten für zusätzliche Fahrzeuge und Personal, um die Fahrplansicherheit aufrechterhalten zu können

Zeitverlust für die Blaulichtorganisationen 

Auch Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte müssen sich an die Geschwindigkeitsvorschriften halten. Zwar dürfen sie z.B. bei einem Einsatz schneller fahren, aber dennoch dürfen sie nicht einfach fahren wie sie wollen. Deshalb stehen die Blaulichtorganisation Tempo 30 kritisch gegenüber. Denn wenn es um Lebensrettungseinsätze geht, zählt jede Sekunde. 

Schutz der Wohnquartiere

Wenn auf allen Strassen in einer Umgebung Tempo 30 herrscht, suchen sich viele die Abkürzung durch die Wohnquartiere. Das passiert bereits heute bei Stau. Die Wohnquartiere, in denen zurecht Tempo 30 gilt, sollen aber vor dem Durchgangsverkehr geschützt werden. Deshalb muss der Verkehr auf den Hauptstrassen gebündelt werden.

Lärmschutz nicht sicher

Es gibt bessere Methoden, die Anwohnenden vor Lärm zu schützen, z.B. mit Flüsterbelag auf den Strassen. Dieser bringt mehr und wirkt direkt an der Quelle. Auch die Elektrifizierung sowie immer leisere Reifen helfen, in Zukunft weniger Strassenlärm zu haben. Die Regierung soll diese wirksamen Massnahmen zuerst umsetzen, bevor überall Tempo 30 angeordnet wird.

Die Bevölkerung soll mitbestimmen

Wenn eine Gemeinde Tempo 30 auf ihren Hauptstrassen einführen will, dann sollen auch die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde mitreden dürfen. Wenn sie gemeinsam beschliessen, dass sie Tempo 30 wollen, ist die Entscheidung demokratisch und zu akzeptieren.

Hindernis für alle

Neben den Personen die zur Arbeit fahren sind auch die Handwerkerfirmen und Betriebe betroffen, die auf schnelles Vorankommen angewiesen sind. Die Dienstleistungen erbringen, wie Pakete ausliefern oder Kundenbesuche machen. Wenn auf immer mehr Hauptstrassen Tempo 30 gilt, braucht alles viel mehr Zeit. 

Gefahren für E-Bikes und Velos

Bei Fahrzeugschlangen fahren Zweiräder oft rechts oder auch links an den Fahrzeugen vorbei. Wenn alle mit Tempo 30 fahren, werden viele versuchen, zu überholen. Das führt zu neuen Gefahren im Strassenverkehr vor allem für die schnellen E-Bikes, die sich zwar auch an die Geschwindigkeit halten müssten, aber zum Beispiel auf dem Velostreifen unterwegs sind. Auch könnten Personen öfters einfach die Fahrbahn überqueren, ohne Fussgängerüberweg, weil die Fahrzeuge langsamer unterwegs sind.  

Tempo 30 als günstige Massnahme

Die Gemeinden und der Kanton wollen überall Tempo 30 Schilder aufstellen, weil Lärmschutz viel Geld kostet. Dabei sind lärmarme Beläge und Schallschutzfenster viel effektiver. Wir wollen, dass der Kanton erst alle anderen Möglichkeiten ergreift, bevor er Tempo 30 auf Hauptstrassen zulässt. Deshalb soll Tempo 30 auf Hauptstrassen nur «ultima ratio», also die letztmögliche Massnahme, sein.  

Im Modell berechnet

Die Gutachten, die notwendig sind, um Tempo 30 auf Hauptstrassen einführen zu können, gehen von Modellberechnungen aus. Sie versuchen zwar alle Faktoren mit einzubeziehen und auszurechnen, aber die Realität sieht meistens anders aus. Das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden kann nicht immer korrekt abgebildet werden.

Irrtümer & Fakten

Mit Tempo 30 wird der Verkehr überall verflüssigt.

In den Modellberechnungen geht diese Rechnung meist haarscharf auf. Aber die Menschen verhalten sich nicht immer vorhersehbar. Sie bremsen öfters grundlos ab oder fahren stockend, weil sie unsicher sind oder Angst vor Blitzern haben. Wenn es dann zu Stop-and-Go Verkehr kommt, sind alle vermeintlichen Vorteile weg und es kommt zu mehr Stau, zu mehr Schadstoffausstoss und zu mehr Lärm durch das ständige Anfahren und Abbremsen.

Tempo 30 Hauptstrassen gefährden die Strassenhierarchie nicht.

Normalerweise gibt es klare Regeln für Hauptstrassen und für Tempo 30 Zonen. Es wird mit Rechtsvortritt geregelt und die Strasse mit Hindernissen verengt, damit man langsam fährt. Dies ist auf Hauptstrassen nicht erlaubt. Für die Verkehrsteilnehmenden ist schwierig zu erkennen, was jetzt gilt. Daher wird mit mehr Konflikten gerechnet.

Tempo 30 reduziert den Lärmpegel. 

Nur unter idealen Bedingungen. Die lärmmindernde Wirkung hängt stark vom Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmenden ab. Sobald es jedoch zu vermehrtem Abbremsen und Beschleunigen kommt, ist die Wirkung nicht garantiert. Ein lärmarmer Strassenbelag wäre die bessere Lösung.

Tempo 30 ist gut für alle Verkehrsteilnehmenden. 

Wenn Tempo 30 für alle herrscht, müssen sich alle Verkehrsteilnehmende daran halten. Auch die E-Bikes, die dann nicht mehr rechts überholen dürften. Auch könnte es zu Fahrbahnüberquerungen ohne Fussgängerstreifen kommen, weil die Autos langsamer unterwegs sind.

Argumente
Irrtümer & Fakten
FAQ

Warum soll ich die Initiative unterschreiben?

Tempo 30 ist kein Allheilmittel, betrifft aber alle. Aber immer mehr Gemeinden wollen Tempo 30 als Lärmschutz auf ihren Hauptstrassen einführen. Wir fordern, dass der Kanton zunächst andere Massnahmen realisiert, ehe er Tempo 30 anordnet. Denn Tempo 30 auf Hauptstrassen hat viele Nachteile für die Bevölkerung.

Fordert die Initiative ein generelles Verbot für Tempo 30?

Nein, denn das wäre nicht mit dem Bundesrecht vereinbar. Die Initiative fordert aber zusätzliche Hürden für Tempo 30 auf Hauptstrassen, denn dies hat weitreichende Folgen für alle. Bei der Initiative geht es auch nur um Tempo 30 auf Hauptstrassen, nicht auf Quartierstrassen. 

Warum will die Initiative mehr Demokratie?

Weil Tempo 30 auf Hauptstrassen oder einzelnen Abschnitten von vielbefahrenenen Strassen Auswirkungen auf die gesamte Gemeinde hat. Deshalb sollen stimmberechtigte Einwohnende der betroffenen Gemeinde mitentscheiden können, ob sie Tempo 30 auf ihren Hauptstrassen wollen. Bis jetzt reicht ein Antrag des Gemeinderates an den Regierungsrat. Das Volk bleibt aussen vor. Damit sind aber nicht immer alle einverstanden. Wenn es eine Urnenabstimmung gibt, wäre es zumindest fair & demokratisch.

Reicht es nicht, wenn man einfach Einsprache erhebt?

Anwohnende, die direkt betroffen sind, können Einsprache erheben, was in der Vergangenheit auch mehrfach gemacht wurde. Aber das kostet Zeit & Geld. Besser wäre, wenn im Gesetz bereits festgelegt ist, dass die Anwohnerschaft und Gemeindemitglieder gefragt werden.

Der vorgeschlagene Gesetzestext spricht von Ermessensspielraum. Was bedeutet das?

Nur wenn die Regierung einen Ermessensspielraum hat, kann sie verschiedene Massnahmen prüfen. Fehlt dieser Spielraum z.B. aus Gründen der Verkehrssicherheit, muss die Regierung handeln. Das liegt ausserhalb des hier geforderten Bereiches. Aber ergibt sich Handlungsspielraum, soll dieser auch sinnvoll genutzt werden. 

FAQ

VIELEN DANK!
Über 11’500
Unterschriften.

Am 17. April 2023 wurde die Initiative durch das Initiativkomitee eingereicht!

Vor dem Provisorium der Landeskanzlei an der Kasernenstrasse in Liestal übergibt TCS-Sektionspräsident Christophe Haller (vorne rechts) Landschreiber Nic Kaufmann die 11’500 Unterschriften. Dahinter (von links) Lukas Ott, Rudolf Zurflüh, Christoph Keigel, Christoph Buser, Markus Dürrenberger, Martin Dätwyler, Thomas de Courten, Reto Tschudin, Felix Keller und Birgit Kron.

Umfrage Ergebnisse zu Tempo 30
Bisherige Studien zeigen, dass die Bevölkerung Tempo 30 auf Hauptstrassen kritisch gegenüber steht:

In einer Mitgliederumfrage des TCS beider Basel vom Dezember 2021 waren die Resultate eindeutig. Fast 90% finden Tempo 30 auf Hauptstrassen keine gute Idee, dafür stehen 71% der Mitglieder hinter Tempo 30 im Quartier:

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Umfrage Ergebnisse
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Eine Umfrage im Baselbiet vom Mai 2022 zeigt, dass 78% gegen Tempo 30 auf Hauptstrassen sind. Tempo 30 im Quartier ist aber willkommen (66% dafür).

LINK_CH_E-Bikes.png

Ganze 93% fordern, dass die Tempolimits auch für E-Bikes gelten. Seit neuestem gibt es auch eine Tachopflicht.

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Eine Umfrage in der ganzen Schweiz vom Dezember 2021 zeigt ein ähnliches Bild: 68% der Schweizer Bevölkerung wollen kein Tempo 30 generell sondern nur auf Neben- und Quartierstrassen.

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70% der Schweizer Bevölkerung befürchtet, dass Rettungsdienste bei Tempo 30 auf Hauptstrassen langsamer werden.

Die formulierte Gesetzesinitiative will eine Ergänzung des Strassenverkehrsgesetzes BL:
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§ 3 Absatz 1, neuer Absatz 1bis, eingefügt nach Absatz 1:


1bis Besteht im Rahmen des Entscheides über eine abweichende Höchstgeschwindigkeit gemäss Abs. 1 Bst. a und b ein behördlicher Ermessensspielraum, darf eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 auf Hauptstrassen nur verfügt werden, sofern alle anderen möglichen Massnahmen bereits umgesetzt sind und die Zustimmung der Stimmberechtigten der betroffenen Gemeinde vorliegt.

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Neuer § 19, in neuem Abschnitt 5 Übergangsbestimmung, eingefügt nach § 18:


5 Übergangsbestimmung
§ 19 Genehmigung Verkehrsanordnungen
Verkehrsanordnungen zur Einführung von Tempo 30 auf Hauptstrassen, die gestützt auf § 3 Abs. 1 Bst. a und b eingeführt wurden, sind innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten von § 3 Abs. 1bis den Stimmberechtigten der betroffenen Gemeinden zur Genehmigung vorzulegen. Im Falle einer ausbleibenden Genehmigung sind diese Verkehrsanordnungen aufzuheben.

Gesetzesergänzung
Initiativkomitee

Claudius Asche, Christoph Buser, Thomas de Courten, Martin Dätwyler, Markus Dürrenberger, Daniela Gaugler, Christoph Keigel, Felix Keller, Birgit Kron, Rosmarie Messerli, Sabine Pegoraro, Dominik Straumann, Reto Tschudin, Andreas Zbinden, Rudolf Zurflüh

Komitee
Medienauftritt
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